Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Tannenberg Computer erfolgen
ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie sind auch dann wirksam, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich zwischen
der Fa. Tannenberg Computer und ihren Kunden vereinbart werden. Eventuelle
Abweichungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur durch schriftliche
Bestätigung seitens der Fa. Tannenberg Computer wirksam. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Fa. Tannenberg Computer werden spätestens
durch mündliche oder schriftliche Erteilung des Auftrags unter Verzicht
auf die Anwendung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen, selbst wenn
diesen im Einzelfall nicht widersprochen wird, vom Kunden anerkannt.
Liefergegenstände
Angebote und Angaben hinsichtlich der von der Fa. Tannenberg Computer vertriebenen
Geräte sind freibleibend und unverbindlich. Produktbeschreibungen, wie
Daten und Unterlagen der von der Fa. Tannenberg Computer vertriebenen Geräte
sind mangels anderweitiger individueller Vereinbarungen annähernd maßgebend
und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Bestellungen des Kunden
enthalten verbindliche Angebote, welche die Fa. Tannenberg Computer nach Wahl
entweder durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder
durch Zustellung der Ware zu dem in Rechnung gestellten Endpreis annimmt.
Wurde die bestellte Ware bei einer Bestellung auf Abruf nicht binnen 12 Monaten
seit dem Datum der Auftragsbestätigung abgenommen, so entfällt eine
Lieferverpflichtung für die Fa. Tannenberg Computer. Die Abruf und Abnahmeverpflichtung
des Kunden bleibt unberührt.
Vertragsänderungen und /oder -ergänzungen
Zur Wirksamkeit von Vertragsänderungen und /oder -ergänzungen,
sowie mündlicher Vereinbarungen, bedürfen diese einer schriftlichen
Bestätigung durch die Fa. Tannenberg Computer. Mündliche Nebenabreden
oder Zusicherungen, die über den Vertragsinhalt oder sonstige rechtsgeschäftliche
Beziehungen hinaus- gehen, dürfen nicht von den Vertragsangestellten
Fa. Tannenberg Computer getroffen oder gegeben werden.
Preise
Die von der Fa. Tannenberg Computer mitgeteilten Preise sind freibleibend,
auch wenn sie in Auftragsbestätigungen enthalten sind. Sämtliche
Preise beinhalten weder Verpackungsmaterialkosten noch Versicherungskosten.
Lieferung
Die von der Fa. Tannenberg Computer angegebenen Lieferungstermine, -fristen
und -zeiträume sind nur annähernd und unverbindlich. Wurde von den
Vertragsparteien kein bestimmter Liefertermin, Lieferfrist und Zeitraum schriftlich
vereinbart, so stehen die angegebenen Termine, Fristen und Zeiträume
der Lieferung unter dem Vorbehalt der jeweils rechtzeitigen ordnungsgemäßen
und ausreichenden Belieferung der Fa. Tannenberg Computer durch ihre Vorlieferanten.
Erfolgte die Belieferung durch den Vorlieferanten nicht rechtzeitig, ordnungsgemäß
oder ausreichend, so ist die Fa. Tannenberg Computer von ihrer Lieferungsverpflichtung
gegenüber dem Kunden entbunden. Ferner bei wesentlichen Rohstoffverteuerungen,
in Fällen höherer Gewalt, bei wesentlichen Veränderungen der
Energiekosten, Frachtkosten oder sonstiger für die Lieferung relevanter
Begleitkosten, als auch bei Lieferungsschwierigkeiten in Folge von Arbeitskämpfen.
Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber der Fa. Tannenberg
Computer sind insoweit ebenfalls ausgeschlossen. Die vorbezeichneten Lieferungs-
oder Leistungsverzögerungen berechtigen beide Vertragsparteien, binnen
einer angemessenen Frist von drei Wochen nach Bekannt werden und Mitteilung
des Störgrundes, einer Anpassung des Vertrages an die veränderten
Umstände zu verlangen oder aber die Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses
gemäß den Rücktrittsvorschriften nach den §§ 346
ff. BGB vorzunehmen. Die durch die Fa. Tannenberg Computer an den Kunden gelieferten
Waren dürfen nicht aus dem vereinbarten Lieferungsland weggeführt
werden. Erfolgt trotzdem eine Ausfuhr der Waren, ist diese gemäß
der Außenwirtschaftsgesetze der Bundesrepublik Deutschland bzw. des
Ursprungslandes der Ware genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist von dem
Kunden selbst zu beantragen.
Gefahrenübergang
Sobald die Ware zum Zweck der Versendung an den Kunden durch die Fa. Tannenberg
Computer einem Spediteur, dem Frachtführer, einem anderen zum Versand
eingesetzten unselbständigen Beförderungsunter- nehmen oder einer
sonstigen zum Transport bestimmten Person übergeben wurde, geht die Gefahr
einer zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs
der Ware auf den Kunden über. Die Art und Weise der Versendung einschließlich
der Verpackung sowie die Entscheidung darüber, ob die Auslieferung der
Ware an den Kunden von einem inländischen Auslieferungslager oder einem
ausländischen Hersteller/Zulieferungsunternehmer erfolgt, liegt im billigen
Ermessen der Fa. Tannenberg Computer, es sei denn, vorab wurde eine andere
Vereinbarung getroffen. Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden sodann
in Rechnung gestellt. Die von der Fa. Tannenberg Computer gelieferte Ware
bleibt solange in ihrem Eigentum, bis alle ihre gegenwärtigen Ansprüche
gegen den Kunden sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten
Ware in Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Erfolgt zum Ausgleich der
Ansprüche ein Wechsel- oder Scheckverfahren, bleibt der Eigentumsvorbehalt
bis zum Abschluss dieser Verfahren bestehen. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt und nur im Rahmen
eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Die dem
Kunden aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen die Vorbehaltsware
betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt
zur Sicherheit an die Fa. Tannenberg Computer ab. Des Weiteren ist er nicht
berechtigt, durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung über
die Ware zu verfügen. Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen
in eigenem Namen einzuziehen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nach, so ist diese Einziehungsermächtigung
widerrufbar. Die aufgrund der Einziehungsermächtigung eingenommenen Beträge
werden vom Kunden treuhändlerisch und unter gesonderter Aufbewahrung
und Buchung für die Fa. Tannenberg Computer verwaltet. Wird die Vorbehaltsware
nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die nicht der Fa. Tannenberg
Computer gehören, weiterveräußert oder wird sie mit beweglichen
Sachen verbunden, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe
des Wertes (Rechnungswert)der Vorbehaltsware. Zugriffe oder Ansprüche
Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde der Fa. Tannenberg Computer sofort
und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Zugleich ist
der Kunde verpflichtet, den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt der Fa. Tannenberg
Computer hinzuweisen. Die Kosten etwaiger Interventionen der Fa. Tannenberg
Computer gegen Vollstreckungsgläubiger oder gegen sonstige auf die Vorbehaltsware
zugreifende Dritte trägt der Kunde.
Eigentumsvorbehalt
Verhält sich der Kunde vertragswidrig (insbesondere Zahlungsverzug),
so ist die Fa. Tannenberg Computer befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche
des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Hierin ist kein Rücktritt vom Vertrag
zu sehen. Die eventuell anstehende Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen
Waren nimmt der Kunde für die Fa. Tannenberg Computer vor, ohne dass
diese rechtlich dadurch verpflichtet wird. Erlischt das Eigentum der Fa. Tannenberg
Computer an der Vorbehaltsware durch Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung
mit anderen Waren, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum
von der Fa. Tannenberg Computer an der einheitlichen Sache oder Sachverbindung
wertanteilsmäßig (Rechnungswert)an die Fa. Tannenberg Computer
übergeht. Diese durch den Kunden geschaffene einheitliche Sache oder
Sachverbindung verwahrt dieser für die Fa. Tannenberg Computer unentgeltlich.
Bei Weiterveräußerung der geschaffenen einheitlichen Sache oder
Sachverbindung gilt die obige Vorausabtretung in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware auch für die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung.
Die Vorbehaltsware muss von dem Kunden gegen sämtliche Risiken angemessen
versichert werden. Die Vorbehaltsware ist von dem Kunden sorgfältig und
schonend zu behandeln, getrennt zu lagern und auf Wunsch der Fa. Tannenberg
Computer als solche zu kennzeichnen. Der Kunde tritt die durch Beschädigung,
Zerstörung oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware entstehenden vertraglichen,
insbesondere versicherungsvertraglichen oder deliktischen Ansprüche bereits
jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert)an die Fa.
Tannenberg Computer ab. Die Fa. Tannenberg Computer gibt die ihr im Rahmen
dieser Eigentumsvorbehaltsvereinbarung gewährten Sicherheiten nach ihrer
Wahl auf Verlangen des Kunden frei, soweit der Wert der Sicherheiten die offenen
Forderungen der Fa. Tannenberg Computer nachweisbar um mehr als 20 %übersteigt.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen der Fa. Tannenberg Computer sind sofort fällig und
netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die
Fa. Tannenberg Computer über den Betrag verfügen kann. Zahlt der
Kunde nach Fälligkeit nicht, so ist die Fa. Tannenberg Computer befugt,
die jeweils banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugszinsschaden
in Höhe von 5 %über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugs-Schadens bleibt
vorbehalten. Befindet sich der Kunde mit dem Ausgleich einer Forderung in
Zahlungsverzug, ist die Fa. Tannenberg Computer unbeschadet ihrer Rechte der
§§ 284 ff..,326 BGB berechtigt, anderweitige vereinbarte oder künftige
Lieferungen wahlweise nur noch Vorauskasse oder gegen Nachnahme auszuführen.
Wird eine Nachnahme vom Kunden nicht eingelöst, so ist die Fa. Tannenberg
Computer berechtigt, die Ware unbeschadet ihrer sonstigen vertraglichen Rechte
anderweitig auf Rechnung des Kunden oder auf eigene Rechnung zu veräußern
und dem Kunden die Differenz zwischen dem mit ihm vereinbarten Kaufpreis und
dem durch den Notverkauf erzielten Kaufpreis in Rechnung zu stellen.
Gewährleistung
Die von der Fa. Tannenberg Computer gelieferte Ware ist in ihrer Ausführung
und Beschaffenheit die zum Lieferungszeitpunkt üblich ist, mangelfrei.
Für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck
übernimmt die Fa. Tannenberg Computer keine Haftung, auch wenn bei Vertrags-Vereinbarungen
über Verwendungsmöglichkeiten der Ware durch die Fa. Tannenberg
Computer beraten wurde. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die
gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten handelsüblichen
Prozentsatz mangelhaft ist. Die Gewährleistungsverpflichtung für
mangelhafte oder vom vereinbarten Kaufgegenstand abweichende Ware der Fa.
Tannenberg Computer beschränkt sich im Übrigen auf die Nachbesserung
oder aber auf die Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift
des zurückgegebenen Warenwertes. Weitergehende Ansprüche auf Gewährleistung
oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen.
Den Kunden trifft hinsichtlich der empfangenen Ware eine von ihm unverzüglich
nach dem Eintreffen der Ware durchzuführende Untersuchungspflicht auf
etwaige Mängel, auf ihre Beschaffenheit und auf das etwaige Vorhandensein
ggf. zugesicherter Eigenschaften im handelsüblichen Umfang. Offensichtliche
Mängel sind unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch
nach Ablauf der vorgenannten Rügefrist, er Fa. Tannenberg Computer schriftlich
anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht in dem oben angegebenen Zeitraum
von 8 Tagen seit Lieferdatum, so gilt die Ware als genehmigt. Veräußert
oder verarbeitet der Kunde die Ware weiter, so erkennt er die Mangelfreiheit
und Vertragsmäßigkeit der Lieferung an. Folglich ist eine Gewährleistung
für bereits verarbeitete oder nach Ablauf der vorgenannten Rügefrist
weiter veräußerte Ware ausgeschlossen. Die Warenrücklieferung
wegen mangelhafter oder sonstiger nicht vertragsgemäßer Lieferung
ist mit der Fa. Tannenberg Computer abzustimmen und nur unter konkreter Bezugnahme
auf die jeweilige Lieferschein-/Rechnungsnummer zulässig. Die Gefahr
der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs bis
zum Eingang der zurückgelieferten Ware bei der Fa. Tannenberg Computer
trägt der Kunde. Der Verschleiß der Ware ist in jedem Fall von
der Gewährleistung ausgeschlossen. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fa. Tannenberg Computer -Seite 4 Fa. Tannenberg Computer Glück-Auf-Straße
4 36214 NentershausenTel.:06627 919390 Fax:06627 919391. Dies gilt auch für
unsachgemäße Behandlung und vom Kunden verursachte Aufstellungsfehler
und Reinigungsarbeiten. Für die Instandsetzung der aufgrund dieser durch
den Kunden verursachter Mangelhaftigkeit der Ware berechnet die Fa. Tannenberg
Computer ihre Leistungen nach den jeweils gültigen Preisen. Für
Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung
wie für die ursprüngliche Ware, und zwar nur bis zum Ablauf der
für diese geltenden Verjährungsfrist. Garantieleistungen betreffen
ausschließlich den Hersteller von Waren und sind diesem gegenüber
geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche gegen die Fa. Tannenberg
Computer stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
Haftung
Die Fa. Tannenberg Computer haftet für Schäden des Kunden nur
insoweit als sie oder deren Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten fällt. Eine Haftung
für mittelbare oder Mangelfolgeschäden sowie für Aus- und Einbaukosten
ist ausgeschlossen. Diese Bestimmung erstreckt sich auf alle Schadensersatzansprüche.
Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Fa. Tannenberg
Computer ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, dass
es sich um rechtskräftig festgestellte oder um von der Fa. Tannenberg
Computer schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.
Gerichtsstand/Erfüllungsort
Die durch die mit der Fa. Tannenberg Computer geschlossene Geschäftsbeziehung
entstehenden Verpflichtungen sind an deren Geschäftssitz (Nentershausen)zu
erfüllen. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige
Ansprüche, auch Wechsel- und Scheckansprüche, aus der Geschäftsbeziehung
gilt der Geschäftssitz der Fa. Tannenberg Computer als ausschließlicher
Gerichtsstand. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Kunden unwirksam
sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Hinsichtlich des unwirksamen Teils verpflichten sich die Vertragsparteien
bereits jetzt, eine Regelung zu treffen, die dem angestrebten Erfolg unter
Beachtung der gesetzlichen Vorschriften so nahe wie möglich kommt. In
diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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