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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Tannenberg Computer erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind auch dann wirksam, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich zwischen der Fa. Tannenberg Computer und ihren Kunden vereinbart werden. Eventuelle Abweichungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur durch schriftliche Bestätigung seitens der Fa. Tannenberg Computer wirksam. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Tannenberg Computer werden spätestens durch mündliche oder schriftliche Erteilung des Auftrags unter Verzicht auf die Anwendung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen, selbst wenn diesen im Einzelfall nicht widersprochen wird, vom Kunden anerkannt.

Liefergegenstände
Angebote und Angaben hinsichtlich der von der Fa. Tannenberg Computer vertriebenen Geräte sind freibleibend und unverbindlich. Produktbeschreibungen, wie Daten und Unterlagen der von der Fa. Tannenberg Computer vertriebenen Geräte sind mangels anderweitiger individueller Vereinbarungen annähernd maßgebend und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Bestellungen des Kunden enthalten verbindliche Angebote, welche die Fa. Tannenberg Computer nach Wahl entweder durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Zustellung der Ware zu dem in Rechnung gestellten Endpreis annimmt. Wurde die bestellte Ware bei einer Bestellung auf Abruf nicht binnen 12 Monaten seit dem Datum der Auftragsbestätigung abgenommen, so entfällt eine Lieferverpflichtung für die Fa. Tannenberg Computer. Die Abruf und Abnahmeverpflichtung des Kunden bleibt unberührt.

Vertragsänderungen und /oder -ergänzungen
Zur Wirksamkeit von Vertragsänderungen und /oder -ergänzungen, sowie mündlicher Vereinbarungen, bedürfen diese einer schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Tannenberg Computer. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den Vertragsinhalt oder sonstige rechtsgeschäftliche Beziehungen hinaus- gehen, dürfen nicht von den Vertragsangestellten Fa. Tannenberg Computer getroffen oder gegeben werden.

Preise
Die von der Fa. Tannenberg Computer mitgeteilten Preise sind freibleibend, auch wenn sie in Auftragsbestätigungen enthalten sind. Sämtliche Preise beinhalten weder Verpackungsmaterialkosten noch Versicherungskosten.

Lieferung
Die von der Fa. Tannenberg Computer angegebenen Lieferungstermine, -fristen und -zeiträume sind nur annähernd und unverbindlich. Wurde von den Vertragsparteien kein bestimmter Liefertermin, Lieferfrist und Zeitraum schriftlich vereinbart, so stehen die angegebenen Termine, Fristen und Zeiträume der Lieferung unter dem Vorbehalt der jeweils rechtzeitigen ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der Fa. Tannenberg Computer durch ihre Vorlieferanten. Erfolgte die Belieferung durch den Vorlieferanten nicht rechtzeitig, ordnungsgemäß oder ausreichend, so ist die Fa. Tannenberg Computer von ihrer Lieferungsverpflichtung gegenüber dem Kunden entbunden. Ferner bei wesentlichen Rohstoffverteuerungen, in Fällen höherer Gewalt, bei wesentlichen Veränderungen der Energiekosten, Frachtkosten oder sonstiger für die Lieferung relevanter Begleitkosten, als auch bei Lieferungsschwierigkeiten in Folge von Arbeitskämpfen. Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber der Fa. Tannenberg Computer sind insoweit ebenfalls ausgeschlossen. Die vorbezeichneten Lieferungs- oder Leistungsverzögerungen berechtigen beide Vertragsparteien, binnen einer angemessenen Frist von drei Wochen nach Bekannt werden und Mitteilung des Störgrundes, einer Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen oder aber die Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Rücktrittsvorschriften nach den §§ 346 ff. BGB vorzunehmen. Die durch die Fa. Tannenberg Computer an den Kunden gelieferten Waren dürfen nicht aus dem vereinbarten Lieferungsland weggeführt werden. Erfolgt trotzdem eine Ausfuhr der Waren, ist diese gemäß der Außenwirtschaftsgesetze der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Ursprungslandes der Ware genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist von dem Kunden selbst zu beantragen.

Gefahrenübergang
Sobald die Ware zum Zweck der Versendung an den Kunden durch die Fa. Tannenberg Computer einem Spediteur, dem Frachtführer, einem anderen zum Versand eingesetzten unselbständigen Beförderungsunter- nehmen oder einer sonstigen zum Transport bestimmten Person übergeben wurde, geht die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über. Die Art und Weise der Versendung einschließlich der Verpackung sowie die Entscheidung darüber, ob die Auslieferung der Ware an den Kunden von einem inländischen Auslieferungslager oder einem ausländischen Hersteller/Zulieferungsunternehmer erfolgt, liegt im billigen Ermessen der Fa. Tannenberg Computer, es sei denn, vorab wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden sodann in Rechnung gestellt. Die von der Fa. Tannenberg Computer gelieferte Ware bleibt solange in ihrem Eigentum, bis alle ihre gegenwärtigen Ansprüche gegen den Kunden sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware in Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Erfolgt zum Ausgleich der Ansprüche ein Wechsel- oder Scheckverfahren, bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zum Abschluss dieser Verfahren bestehen. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt und nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherheit an die Fa. Tannenberg Computer ab. Des Weiteren ist er nicht berechtigt, durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung über die Ware zu verfügen. Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, so ist diese Einziehungsermächtigung widerrufbar. Die aufgrund der Einziehungsermächtigung eingenommenen Beträge werden vom Kunden treuhändlerisch und unter gesonderter Aufbewahrung und Buchung für die Fa. Tannenberg Computer verwaltet. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die nicht der Fa. Tannenberg Computer gehören, weiterveräußert oder wird sie mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes (Rechnungswert)der Vorbehaltsware. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde der Fa. Tannenberg Computer sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Zugleich ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt der Fa. Tannenberg Computer hinzuweisen. Die Kosten etwaiger Interventionen der Fa. Tannenberg Computer gegen Vollstreckungsgläubiger oder gegen sonstige auf die Vorbehaltsware zugreifende Dritte trägt der Kunde.

Eigentumsvorbehalt
Verhält sich der Kunde vertragswidrig (insbesondere Zahlungsverzug), so ist die Fa. Tannenberg Computer befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Hierin ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen. Die eventuell anstehende Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Waren nimmt der Kunde für die Fa. Tannenberg Computer vor, ohne dass diese rechtlich dadurch verpflichtet wird. Erlischt das Eigentum der Fa. Tannenberg Computer an der Vorbehaltsware durch Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit anderen Waren, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum von der Fa. Tannenberg Computer an der einheitlichen Sache oder Sachverbindung wertanteilsmäßig (Rechnungswert)an die Fa. Tannenberg Computer übergeht. Diese durch den Kunden geschaffene einheitliche Sache oder Sachverbindung verwahrt dieser für die Fa. Tannenberg Computer unentgeltlich. Bei Weiterveräußerung der geschaffenen einheitlichen Sache oder Sachverbindung gilt die obige Vorausabtretung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware auch für die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung. Die Vorbehaltsware muss von dem Kunden gegen sämtliche Risiken angemessen versichert werden. Die Vorbehaltsware ist von dem Kunden sorgfältig und schonend zu behandeln, getrennt zu lagern und auf Wunsch der Fa. Tannenberg Computer als solche zu kennzeichnen. Der Kunde tritt die durch Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware entstehenden vertraglichen, insbesondere versicherungsvertraglichen oder deliktischen Ansprüche bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert)an die Fa. Tannenberg Computer ab. Die Fa. Tannenberg Computer gibt die ihr im Rahmen dieser Eigentumsvorbehaltsvereinbarung gewährten Sicherheiten nach ihrer Wahl auf Verlangen des Kunden frei, soweit der Wert der Sicherheiten die offenen Forderungen der Fa. Tannenberg Computer nachweisbar um mehr als 20 %übersteigt.

Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen der Fa. Tannenberg Computer sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Fa. Tannenberg Computer über den Betrag verfügen kann. Zahlt der Kunde nach Fälligkeit nicht, so ist die Fa. Tannenberg Computer befugt, die jeweils banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugszinsschaden in Höhe von 5 %über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugs-Schadens bleibt vorbehalten. Befindet sich der Kunde mit dem Ausgleich einer Forderung in Zahlungsverzug, ist die Fa. Tannenberg Computer unbeschadet ihrer Rechte der §§ 284 ff..,326 BGB berechtigt, anderweitige vereinbarte oder künftige Lieferungen wahlweise nur noch Vorauskasse oder gegen Nachnahme auszuführen. Wird eine Nachnahme vom Kunden nicht eingelöst, so ist die Fa. Tannenberg Computer berechtigt, die Ware unbeschadet ihrer sonstigen vertraglichen Rechte anderweitig auf Rechnung des Kunden oder auf eigene Rechnung zu veräußern und dem Kunden die Differenz zwischen dem mit ihm vereinbarten Kaufpreis und dem durch den Notverkauf erzielten Kaufpreis in Rechnung zu stellen.

Gewährleistung
Die von der Fa. Tannenberg Computer gelieferte Ware ist in ihrer Ausführung und Beschaffenheit die zum Lieferungszeitpunkt üblich ist, mangelfrei. Für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die Fa. Tannenberg Computer keine Haftung, auch wenn bei Vertrags-Vereinbarungen über Verwendungsmöglichkeiten der Ware durch die Fa. Tannenberg Computer beraten wurde. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. Die Gewährleistungsverpflichtung für mangelhafte oder vom vereinbarten Kaufgegenstand abweichende Ware der Fa. Tannenberg Computer beschränkt sich im Übrigen auf die Nachbesserung oder aber auf die Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Warenwertes. Weitergehende Ansprüche auf Gewährleistung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen. Den Kunden trifft hinsichtlich der empfangenen Ware eine von ihm unverzüglich nach dem Eintreffen der Ware durchzuführende Untersuchungspflicht auf etwaige Mängel, auf ihre Beschaffenheit und auf das etwaige Vorhandensein ggf. zugesicherter Eigenschaften im handelsüblichen Umfang. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch nach Ablauf der vorgenannten Rügefrist, er Fa. Tannenberg Computer schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht in dem oben angegebenen Zeitraum von 8 Tagen seit Lieferdatum, so gilt die Ware als genehmigt. Veräußert oder verarbeitet der Kunde die Ware weiter, so erkennt er die Mangelfreiheit und Vertragsmäßigkeit der Lieferung an. Folglich ist eine Gewährleistung für bereits verarbeitete oder nach Ablauf der vorgenannten Rügefrist weiter veräußerte Ware ausgeschlossen. Die Warenrücklieferung wegen mangelhafter oder sonstiger nicht vertragsgemäßer Lieferung ist mit der Fa. Tannenberg Computer abzustimmen und nur unter konkreter Bezugnahme auf die jeweilige Lieferschein-/Rechnungsnummer zulässig. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs bis zum Eingang der zurückgelieferten Ware bei der Fa. Tannenberg Computer trägt der Kunde. Der Verschleiß der Ware ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Allgemeine Geschäftsbedingungen Fa. Tannenberg Computer -Seite 4 Fa. Tannenberg Computer Glück-Auf-Straße 4 36214 NentershausenTel.:06627 919390 Fax:06627 919391. Dies gilt auch für unsachgemäße Behandlung und vom Kunden verursachte Aufstellungsfehler und Reinigungsarbeiten. Für die Instandsetzung der aufgrund dieser durch den Kunden verursachter Mangelhaftigkeit der Ware berechnet die Fa. Tannenberg Computer ihre Leistungen nach den jeweils gültigen Preisen. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Ware, und zwar nur bis zum Ablauf der für diese geltenden Verjährungsfrist. Garantieleistungen betreffen ausschließlich den Hersteller von Waren und sind diesem gegenüber geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche gegen die Fa. Tannenberg Computer stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

Haftung
Die Fa. Tannenberg Computer haftet für Schäden des Kunden nur insoweit als sie oder deren Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten fällt. Eine Haftung für mittelbare oder Mangelfolgeschäden sowie für Aus- und Einbaukosten ist ausgeschlossen. Diese Bestimmung erstreckt sich auf alle Schadensersatzansprüche.

Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Fa. Tannenberg Computer ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte oder um von der Fa. Tannenberg Computer schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.

Gerichtsstand/Erfüllungsort
Die durch die mit der Fa. Tannenberg Computer geschlossene Geschäftsbeziehung entstehenden Verpflichtungen sind an deren Geschäftssitz (Nentershausen)zu erfüllen. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche, auch Wechsel- und Scheckansprüche, aus der Geschäftsbeziehung gilt der Geschäftssitz der Fa. Tannenberg Computer als ausschließlicher Gerichtsstand. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Kunden unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Hinsichtlich des unwirksamen Teils verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt, eine Regelung zu treffen, die dem angestrebten Erfolg unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften so nahe wie möglich kommt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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